Klagsverband erwirkt Gerichtsurteil zum Diskriminierungsschutz von Menschen mit HIV

Hammer zum Urteil: „Eine HIV-Infektion darf kein Grund für schlechtere oder gar keine zahnärztliche Behandlung sein“

„Ich freue mich sehr über das positive Urteil, mit dem das Gericht unserer Klä-gerin vollen Schadenersatz zuspricht. Menschen mit HIV darf eine zahnärztliche Behandlung nicht aufgrund ihrer Infektion verweigert werden. Auch ein Behandlungstermin am Endes Tages aus angeblich notwendigen hygienischen Gründen ist diskriminierend. Leider erleben HIV-positive Menschen immer wieder Diskriminierung bei Gesundheitsdienstleistungen. Da-gegen kann man sich wehren, notfalls auch vor Gericht, wie unsere Mandantin zeigt“, sagt Theresa Hammer, Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands. Die beklagte Zahnärz-tin hat gegen das Urteil berufen. Das Verfahren geht damit in die 2. Instanz. Hammer zeigt sich zuversichtlich, dass das Wiener Landesgericht die Entscheidung bestätigen wird.

„Ich habe mich an die Aids Hilfe Wien und den Klagsverband gewandt, weil ich die Diskri-minierung nicht akzeptieren wollte. Bei einem Zahnarzttermin wurde mir die Behandlung aufgrund der HIV-Infektion verweigert“, schildert die Klägerin, Frau D., den Sachverhalt. Ih-re HIV-Infektion hatte sie im Rahmen eines standardisierten Fragebogens angegeben. Die be-handelnde Zahnärztin verwehrte ihr daraufhin die Behandlung aufgrund ihrer HIV-Infektion. Schließlich wurde Frau D. mit Verweis auf angeblich notwendige spezielle Hygienemaßnah-men ein Termin am Ende des Behandlungstages in Aussicht gestellt. „Die ganze Situation war demütigend und stigmatisierend. Als Patientin erwarte ich mir einen respektvollen Umgang und eine Behandlung so wie alle anderen auch.“

„In unseren Beratungen hören wir immer wieder, dass HIV-positiven Menschen unter Ver-weis auf vermeintliche Hygienestandards eine zahnärztliche Behandlung verwehrt wird. Da-hinter stecken oft Vorurteile und falsche oder veraltete Informationen. So sind HIV-positive Menschen, deren Viruslast aufgrund moderner Medikamente nicht nachweisbar ist, gar nicht ansteckend. Umgekehrt ist das HI-Virus nicht sichtbar, weshalb grundsätzlich alle Pati-ent*innen so behandelt werden müssen, dass eine Übertragung – auch mit weitaus anstecken-deren anderen Infektionen – ausgeschlossen wird. HIV ist mittlerweile gut behandelbar, unter Stigmatisierung und Diskriminierung leiden Betroffene jedoch leider häufig nach wie vor“, erklärt Barbara Murero-Holzbauer, juristische Mitarbeiterin der Aids Hilfe Wien und zugleich Vorstandsmitglied beim Klagsverband.

Rückfragehinweis

Juliana Metyko-Papousek, BA
+43(0)1/59937-82 /
metyko@aids-hilfe-wien.at

 

Klagsverband, Öffentlichkeitsarbeit
Paul Haller, +43 660 9023520, paul.haller@klagsverband.at
www.klagsverband.at

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